Willkommen bei der Steuerkanzlei Susanne Reitz

Für Unternehmen oder freie Berufe

Als kompetenter Partner betreuen wir alle Gesellschaftsformen wie beispielsweise Einzelunternehmen, GbR, OHG, KG, UG, GmbH, GmbH & Co. KG und auch die AG. Wir helfen Ihnen bei der Belegsortierung als Ihr persönliches Back-Office, erstellen die Buchhaltung und Jahresabschlüsse, kümmern uns um die Gehaltsabrechnungen und übernehmen auch den Zahlungsverkehr. Wir möchten Ihre höchstmögliche Zufriedenheit und Ihre maximale Entlastung, so dass Sie sich auf Ihr Geschäft konzentrieren können.

Wir beraten Sie bei größeren und kleinen Investitionen und stehen Ihnen bei Buchprüfungen oder Sozialabgabeprüfungen zur Seite. Alle Daten werden sicher in moderner DATEV-Software verwaltet.

Wir helfen Ihnen auch bei Kreditanfragen bei Ihrer Hausbank oder stehen Ihnen bei der Existenzgründung über die KfW Förderbank zur Seite.

Für Privatpersonen

Was sich für Sie manchmal etwas schwierig gestaltet ist für uns professionelle Routine: die alljährliche Steuererklärung.
Egal ob als Arbeitnehmer, Vermieter, Anleger, Gesellschafter oder Rentner. Wir beraten Sie gerne mit unserer fachlichen Kompetenz. Auch in schwierigen Zeiten und Situationen stehen wir stets an Ihrer Seite.

Egal ob es um Kündigungen, Abfindungszahlungen, Heirat, Geburt des Kindes oder auch um Scheidung geht. Wir helfen Ihnen auf der steuerlichen Seite. Auch in Erbschafts- oder Schenkungsangelegenheiten oder dem Kauf einer Immobilie beraten wir Sie gerne. Die Steuerkanzlei Reitz steht ihnen zur Seite und erarbeitet mit Ihnen gemeinsam die passende Lösung.

Rechte und Pflichten

Meine Rechte und Pflichten als Steuerberater sind im Steuerberatungsgesetz (StBerG), in der Durchführungsverordnung zum StBerG (DVStB) und in der Berufsordnung der Bundessteuerberaterkammer (BOStB) im Einzelnen geregelt. Die im StBerG normierten Berufspflichten (z.B. Pflicht zur Verschwiegenheit, Unabhängig­keit, Eigenverantwortlichkeit) werden insbesondere durch die BOStB näher konkretisiert.
Darüber hinaus unterliegt der Steuerberater den Bestimmungen der Steuerberatergebührenverordnung (StBGebV), soweit es um die Abrechnung von Tätigkeiten im Sinne des § 33 StBerG (Hilfeleistung in Steuersachen) geht. Die StBGebV sieht allerdings keine festen Gebühren vor, sondern legt nur einen Gebührenrahmen fest, innerhalb dessen der Steuerberater die im Einzelfall angemessene Gebühr bestimmen kann.

Als Angehörige der Freien Berufe erbringen Steuerberater qualifizierte Leistungen wie die

Beratung und Vertretung ihrer Mandanten in Steuersachen
Bearbeitung von Steuerangelegenheiten und Hilfeleistung bei der Erfüllung der steuerlichen Pflichten der Mandanten (z.B. Steuererklärung eines Kalenderjahres)
Hilfeleistung bei der Erfüllung der Buchführungspflichten des Mandanten
Aufstellung von Bilanzen
steuerrechtliche Beurteilung von Bilanzen
Hilfeleistung in Steuerstrafsachen und in Bußgeldangelegenheiten
Zudem bieten Steuerberater – abhängig vom jeweiligen Kanzleiportfolio – ihren Mandanten auch eine Reihe weiterer Beratungsleistungen auf dem Gebiet der sogenannten vereinbaren Tätigkeiten an.
Steuerberater haben bei ihrer Berufsausübung die gesetzlichen Regelungen des Berufsrechts der Steuerberater zu beachten. Durch das Steuerberatungsgesetz, die Berufsordnung der Steuerberater und die Fachberaterordnung sowie die Steuerberatergebührenverordnung, aber auch durch die staatliche Steuerberaterprüfung werden die hohe Qualität und Sicherheit ihrer beratenden Tätigkeit im Interesse der Mandanten gewährleistet.

Quelle: Bundessteuerberaterkammer